ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
JAPAN FOOD FEST 2026 IN ZÜRICH
​Veranstalter
Henzelmann Events, Oberneuhofstrasse 5, 6340 Baar
(Im Nachfolgenden “Veranstalter” genannt)
Ergänzend zu unseren Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Evenfrog: https://eventfrog.ch/de/agb.html
Veranstaltungsbesuchsvertrag
Bestellungen von Eintrittskarten stellen im Regelfall lediglich ein Angebot für den Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages dar. Ein solcher kommt erst mit der Zustellung der Eintrittskarten über unsere Webseite unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zustande. Der Besucher erklärt sich mit der Geltung dieser AGB ausdrücklich einverstanden. Dies zählt ebenfalls für kostenlose Tickets, Aussteller und Einladungen.
Absage / Verlegung der Veranstaltung
Bei Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter den vollen Betrag des Tickets zurück. Im Fall der Verlegung der Veranstaltung muss die Stornierung durch den Besucher innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Verlegung erfolgen. Die Rückzahlung der Tickets erfolgt in beiden Fällen innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der zurückgesendeten Tickets beim Veranstalter. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Veranstaltungsort
Das Japan Food Fest (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) findet in Halle 550 (Zürich Oerlikon) statt. Diese AGB gelten für das gesamte Veranstaltungsgelände, sowie für dessen Zuwegungen. Veränderungen des Veranstaltungsortes sind möglich und werden vom Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Widerrufsrecht bei Ticketkauf
Es besteht kein Widerrufsrecht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen. Die Stornierung von Eintrittskarten ist nur in Ausnahmefällen und aus Kulanz möglich. Lediglich im Falle der Absage oder Verlegung der Veranstaltung können Tickets erstattet werden.
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Verlust des Tickets
Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz.
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Änderung des angekündigten Programms
Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen am angekündigten Programm vorzunehmen. Bei Änderungen im Programm oder Angebot sind Ansprüche des Besuchers ausgeschlossen.
Programmpunkte und Teilnahme
Bei Verzögerungen im Programmablauf besteht kein Anspruch auf Ersatz. Darüber hinaus können einzelne Programmpunkte in Räumen mit geltenden Maximalkapazitäten stattfinden. Zur Sicherheit der Besucher werden diese vom Sicherheitspersonal eventuell kontrolliert. Eine Teilnahme an diesen Programmpunkten kann nicht sichergestellt werden. Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen angekündigter Gäste. Für den Fall, dass ein angekündigter Gast absagt, sorgt der Veranstalter nach Möglichkeit für Ersatz.
Zutritt
Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültigem Eintrittsticket gestattet. Dieses ist bei der Einlasskontrolle von dem Besucher gegenüber dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen ist. Kindern und Jugendlichen bis 12 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
Altersnachweis
Zum Altersnachweis, insbesondere beim Kauf von alkoholischen Getränken, ist es notwendig, ein amtlich beglaubigtes Lichtbild-Dokument (beispielsweise: ID, Personalausweis, Reisepass oder Fahrausweis) im Original mitzuführen und auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorzuzeigen.
Recht zur Zutrittsverweigerung
Der Veranstalter hat das Recht, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist insbesondere aber nicht abschliessend gegeben, wenn:
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• der Besucher gegen ein bestehendes Hausrecht oder die Hausregeln der Veranstaltung verstösst.
• der Besucher Gegenstände mit sich führt, welche auf dem Veranstaltungsgelände verboten sind.
• wenn der Besucher übermässig Alkohol oder offensichtlich Drogen konsumiert hat.
• sich der Besucher gewaltbereit zeigt.
• eine radikal/menschenverachtende Gesinnung des Besuchers offen zu Tage tritt.
Überfüllte Bereiche
Sollte bei einzelnen Bereichen oder Hallen partiell eine Überfüllung drohen, ist das Sicherheitspersonal dazu befugt, den Zutritt zu diesen Bereichen temporär zu verweigern und Besucherströme sicherheitsorientiert zu lenken. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
Tiere
Das Mitführen von Hunden ist gestattet. Hunde müssen ununterbrochen und konsequent angeleint bleiben. Es herrscht Kurz-Leinen-Pflicht, damit es nicht zu Unfällen oder Beissereien mit Hunden kommt. Hinterlassenschaften der Tiere sind vom Halter selbst zu entsorgen.
Taschenkontrolle
Besucher erklären sich damit einverstanden, dass Taschen, Kisten, Rucksäcke oder andere Transportgegenstände bei Betreten und Verlassen der Veranstaltung stichprobenartig durchsucht werden.
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Hausordnung
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In den Gebäuden herrscht striktes Rauchverbot!
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Eigene Getränke und Lebensmittel dürfen generell nicht auf dem Gelände konsumiert werden. Lediglich Familien mit Kindern bis 12 Jahren ist es gestattet, für die Kinder Mahlzeiten mitzunehmen und zu konsumieren.
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Schäden aller Art sind zu vermeiden. Insbesondere Feuer-, Wasser-, Vandalismus- und Diebstahlschäden.
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Wir übernehmen bei Diebstahl, Verlust, sowie beschädigten Gegenständen keinerlei Haftung.
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Eigenständige Änderungen an Gebäude und Technik sind untersagt.
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Das Verteilen von Flyern und Werbung, Verkauf von Waren sowie Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind nur nach Absprache mit den zuständigen Organisatoren gestattet.
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Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Treppen sind keine Sitzbänke.
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Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter und seine Vertreter haften für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmässig vertraut und vertrauen darf. Ausser in den vorgenannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für deliktische Ansprüche, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit Versicherungsschutz aufgrund einer Haftpflichtversicherung besteht. Sie gelten auch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit nach zwingenden Normen des Produkthaftungsrechts für Personen und Sachschäden gehaftet wird. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar. Der Veranstalter haftet nicht für verlorene Gegenstände.
Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung, welche auf der Webseite japanfoodfest.ch abrufbar ist.
Bild-, Ton-, Bildtonaufnahmen
Besucher sind grundsätzlich befugt, auf der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen anzufertigen. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche, die von dem Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind. In Bezug auf diese Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche ist die Anfertigung jeglicher Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen strikt untersagt. Bei einem Verstoss ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
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Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen der Besucher mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Sowohl für Besucher mit Wohnsitz im Ausland als auch für solche mit Wohnsitz in der Schweiz bildet Baar als eingetragener Sitz des Veranstalters für alle Verfahren Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsort.
Stand 03.03.2026
